Das Pseudonymisieren von Daten erfolgt mit einem technisch recht komplexen Verfahren. Der Grundgedanke kann jedoch gut damit verglichen werden, wenn Schriftsteller ein Buch unter einem Pseudonym schreiben. Wesentlich ist, dass niemand weiß, wer sich hinter dem jeweiligen Pseudonym verbirgt. Wenn persönliche Angaben auf eine solche Weise unerkennbar gemacht werden, können Unternehmen und Organisationen aussagekräftige Untersuchungen damit durchführen, ohne das Risiko einzugehen, die Privatsphäre der Betroffenen zu verletzen.
https://www.viacryp.de/wp-content/uploads/2020/07/sluipverkeer.jpg299644Miranda Lenstrahttps://www.viacryp.de/wp-content/uploads/2017/04/logo-4.pngMiranda Lenstra2020-07-22 16:42:282020-08-25 11:19:39Pseudonymisieren in der Praxis
Das Recht nicht ausgespäht zu werden, sei es im eigenen Haus oder digital, ist ein wichtiges Grundrecht. Die Privatsphäre umfasst viel mehr als die gesetzlichen Vorschriften festlegen. Wir sollten nicht nur das beachten, was rechtlich erlaubt ist, sondern auch das, was wir als Gesellschaft hinsichtlich der Nutzung von Daten für wünschenswert halten oder auch nicht.
Inzwischen ist seit dem Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) schon fast ein Jahr vergangen. Wo stehen wir, was sind die wichtigsten Lektionen für Unternehmen bzw. Organisationen, die personenbezogene Daten verarbeiten und welche intelligenten Lösungen sind inzwischen vorhanden?
https://www.viacryp.de/wp-content/uploads/2019/06/Ein-Jahr-nach-der-Einführung-der-DSGVO-–-personenbezogene-Daten-dank-Data-Usage-Board-im-Griff.jpg387843Miranda Lenstrahttps://www.viacryp.de/wp-content/uploads/2017/04/logo-4.pngMiranda Lenstra2019-06-06 14:35:582019-06-06 14:45:19Ein Jahr nach der Einführung der DSGVO – personenbezogene Daten dank Data Usage Board im Griff
Durch die Einführung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verlaufen die Diskussionen zum Thema Datenschutz wieder einmal besonders angeregt. Unternehmen und Organisationen ergreifen die erforderlichen Maßnahmen und in diesem Rahmen taucht im häufiger der Begriff Pseudonymisieren auf. Was umfasst Pseudonymisieren jetzt genau?
Seit dem 25. Mai 2018 gilt ein neues Datenschutzgesetz in Form der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Dieses Gesetz hat erhebliche Auswirkungen auf den öffentlichen Sektor wie auch auf die Privatwirtschaft. Der Bedarf an Datenanalysen ist in den vergangenen Jahren stark angestiegen und der Mehrwert von Lenkungsmaßnahmen, die auf Grundlage der Ergebnisse von Datenanalysen ergriffen werden, tritt immer deutlicher zutage. Die große Frage lautet deshalb: Wie lassen sich Datenanalysen gemäß dem neuen Datenschutzgesetz weiterhin durchführen?
https://www.viacryp.de/wp-content/uploads/2018/07/Wie-lassen-sich-Datenanalysen-gemäß-dem-neuen-Datenschutzgesetz-weiterhin-durchführen.jpg299644Miranda Lenstrahttps://www.viacryp.de/wp-content/uploads/2017/04/logo-4.pngMiranda Lenstra2018-07-16 11:19:262019-06-06 14:49:57Wie lassen sich Datenanalysen gemäß dem neuen Datenschutzgesetz (DSGVO) weiterhin durchführen?
Hinsichtlich dieser Frage durfte ich in den vergangenen Jahren schon so manche Diskussion führen. Gegenwärtig beginne ich mit einer Gegenfrage: „Weshalb ist das relevant zu wissen?” In fast allen Fällen stellt sich heraus, dass der Fragesteller auf der Suche nach einer Bestätigung der Annahme ist, dass anonymisierte Daten nicht in den Anwendungsbereich des Datenschutzgesetzes fallen und pseudonymisierte Daten durchaus.
https://www.viacryp.de/wp-content/uploads/2018/07/Was-ist-der-Unterschied-zwischen-Anonymisieren-und-Pseudonymisieren.jpg299644Miranda Lenstrahttps://www.viacryp.de/wp-content/uploads/2017/04/logo-4.pngMiranda Lenstra2018-07-10 10:57:342019-06-06 14:49:02Was ist der Unterschied zwischen Anonymisieren und Pseudonymisieren?
Es ist sicherlich niemandem entgangen: Am 25.05.2018 ist die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft getreten. Im Rahmen meiner Arbeit als Datenschutzberater stelle ich fest, dass die Verantwortlichen vieler Unternehmen um angemessene Maßnahmen ringen. Ganz abgesehen davon stellt sich die folgende Frage als eine der großen Herausforderungen dar: Wie stelle ich sicher, dass sich jeder Beschäftigte in meinem Unternehmen an diese Maßnahmen hält und das vor allem auch in Zukunft tun wird? Der Großteil der Beschäftigten ist bereits mit der Ausübung der eigenen Aufgaben und Prozesse vollauf beschäftigt. Deshalb gibt es keine ausreichende Zeit und zu wenig Fokus, um sämtlichen Datenschutzregeln Rechnung tragen zu können.
https://www.viacryp.de/wp-content/uploads/2018/06/Pseudonymisieren-selbst-übernehmen-oder-Auftragsverarbeiter-einschalten.jpg299644Miranda Lenstrahttps://www.viacryp.de/wp-content/uploads/2017/04/logo-4.pngMiranda Lenstra2018-05-29 10:51:182019-06-06 14:50:56Pseudonymisieren: selbst übernehmen oder Auftragsverarbeiter einschalten?