Wie lassen sich Datenanalysen gemäß dem neuen Datenschutzgesetz (DSGVO) weiterhin durchführen?
Seit dem 25. Mai 2018 gilt ein neues Datenschutzgesetz in Form der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Dieses Gesetz hat erhebliche Auswirkungen auf den öffentlichen Sektor wie auch auf die Privatwirtschaft. Der Bedarf an Datenanalysen ist in den vergangenen Jahren stark angestiegen und der Mehrwert von Lenkungsmaßnahmen, die auf Grundlage der Ergebnisse von Datenanalysen ergriffen werden, tritt immer deutlicher zutage. Die große Frage lautet deshalb: Wie lassen sich Datenanalysen gemäß dem neuen Datenschutzgesetz weiterhin durchführen?

