Pseudonymisieren: selbst übernehmen oder Auftragsverarbeiter einschalten?
Es ist sicherlich niemandem entgangen: Am 25.05.2018 ist die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft getreten. Im Rahmen meiner Arbeit als Datenschutzberater stelle ich fest, dass die Verantwortlichen vieler Unternehmen um angemessene Maßnahmen ringen. Ganz abgesehen davon stellt sich die folgende Frage als eine der großen Herausforderungen dar: Wie stelle ich sicher, dass sich jeder Beschäftigte in meinem Unternehmen an diese Maßnahmen hält und das vor allem auch in Zukunft tun wird? Der Großteil der Beschäftigten ist bereits mit der Ausübung der eigenen Aufgaben und Prozesse vollauf beschäftigt. Deshalb gibt es keine ausreichende Zeit und zu wenig Fokus, um sämtlichen Datenschutzregeln Rechnung tragen zu können.

